← Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Kanzlei Forthaus, Frankfurt am Main | Stand: Juni 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mandate und Beratungsverträge zwischen der Kanzlei Forthaus und ihren Mandanten, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die die Kanzlei Forthaus, Mainzer Landstraße 148, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend „Kanzlei"), gegenüber ihren Mandanten erbringt.

(2) Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Kanzlei diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Mandatsverhältnis und Vertragsschluss

(1) Das Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche Auftragserteilung des Mandanten und Annahme des Auftrags durch die Kanzlei zustande. Die Annahme kann auch konkludent durch Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit erfolgen.

(2) Die Kanzlei ist berechtigt, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Interessenkonflikte bestehen oder die Übernahme des Mandats aus beruflichen oder ethischen Gründen nicht möglich ist.

(3) Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Auftragserteilung sowie ggf. einer gesonderten Vollmachtsurkunde. Die Kanzlei ist berechtigt, im Rahmen des erteilten Auftrags selbständig tätig zu werden.

§ 3 Vollmacht

(1) Der Mandant erteilt der Kanzlei mit Auftragserteilung die für die Durchführung des Mandats erforderliche Vollmacht. Die Vollmacht gilt im Zweifel als umfassend für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen, die zur Wahrnehmung der Interessen des Mandanten erforderlich sind.

(2) Die Kanzlei ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen, soweit dies sachdienlich ist.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Vergütungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(2) Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf die zu erwartenden Gebühren und Auslagen zu verlangen. Sofern der Mandant Rechtsschutzversicherungsschutz genießt, ist er verpflichtet, unverzüglich Deckungsschutz zu beantragen.

(3) Rechnungen der Kanzlei sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(4) Entstehende Auslagen (Gerichtskosten, Zustellungsgebühren, Reisekosten etc.) werden dem Mandanten gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Pflichten der Kanzlei

(1) Die Kanzlei verpflichtet sich, das Mandat sorgfältig und gewissenhaft zu bearbeiten sowie die Interessen des Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck zu vertreten.

(2) Die Kanzlei ist zur Verschwiegenheit über alle ihr im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort.

(3) Die Kanzlei unterrichtet den Mandanten über den Fortgang des Mandats und erstattet auf Verlangen Auskunft über den Stand des Verfahrens.

§ 6 Pflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet:

  1. alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
  2. die Kanzlei über wesentliche Änderungen des Sachverhalts unverzüglich zu informieren;
  3. vereinbarte Besprechungstermine einzuhalten oder diese rechtzeitig abzusagen;
  4. die vereinbarten Vorschüsse und Vergütungen fristgerecht zu zahlen.

§ 7 Haftung

(1) Die Kanzlei haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Beratung oder Vertretung entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

(2) Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe (derzeit 500.000 Euro je Versicherungsfall).

(3) Für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Mandanten entstehen, haftet die Kanzlei nicht.

§ 8 Kündigung des Mandats

(1) Sowohl der Mandant als auch die Kanzlei können das Mandatsverhältnis jederzeit kündigen. Die Kündigung der Kanzlei erfolgt in einer für den Mandanten zumutbaren Zeit, insbesondere nicht zur Unzeit.

(2) Nach Kündigung des Mandats hat der Mandant Anspruch auf Herausgabe aller ihm gehörenden Unterlagen. Die Kanzlei ist berechtigt, Kopien der Akten zurückzubehalten.

(3) Im Falle der Kündigung durch den Mandanten sind die bis dahin angefallenen Gebühren und Auslagen zu erstatten.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Mandanten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mandats verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Mandatserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist Frankfurt am Main, soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

§ 12 Hinweis nach § 36 VSBG

Die Kanzlei Forthaus ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.